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EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970

Entgelttransparenz-Check

Wie gut ist Ihr Unternehmen auf Entgeltbericht, Auskunftsrecht und gleichwertige Arbeit vorbereitet? Beantworten Sie 12 Fragen in sechs Handlungsfeldern. Am Ende erhalten Sie einen Bericht mit Ihrem Entwicklungsbedarf.

12 Fragen · ca. 3 MinutenAnonym · Ihre Antworten bleiben in Ihrem Browser, bis Sie den Bericht anfordernSofort · Bericht am Ende der Seite
EntgeltberichtAb 150 Beschäftigten erstmals bis 7. Juni 2027 für das Jahr 2026. Ab 250 jährlich, 150–249 alle drei Jahre, 100–149 ab 2031.
AuskunftsrechtBeschäftigte können Auskunft über ihr Entgelt und das Durchschnittsentgelt ihrer Vergleichsgruppe nach Geschlecht verlangen, unabhängig von der Unternehmensgröße.
Gleichwertige ArbeitVergleichsgruppen beruhen auf vier Kriterien: Kompetenzen, Belastungen, Verantwortung und Arbeitsbedingungen.
Rechtsgrundlage: Richtlinie (EU) 2023/970. Die Umsetzungsfrist endete am 7. Juni 2026; ein österreichisches Umsetzungsgesetz war zum Redaktionsstand (15. September 2026) nicht beschlossen.
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Dieser Check ist eine Selbsteinschätzung und ersetzt keine Rechtsberatung. Er fragt keine Entgelt- oder Personaldaten ab. Ihre Antworten werden in Ihrem Browser gespeichert und erst an Hill Digital übermittelt, wenn Sie den Bericht anfordern. Rechtsstand: 15. September 2026.